NuKLA fordert Überprüfung des Projekts Lebendige Luppe von höchster Stelle

Gefördertes Projekt der Biologischen Vielfalt, durch das Bundesamt für Naturschutz

BildSeit Juni 2012 betreibt die Stadt Leipzig durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) das Projekt Lebendige Luppe in der Leipziger Nordwestaue, das der Öffentlichkeit euphemistisch als “Revitalisierungsprojekt” verkauft wird. Mit finanziell gut ausgestattetem Budget, das zu 50% die anscheinend umfangreich notwendige Öffentlichkeitsarbeit finanziert, erklären seitdem die Projektträger den z.T. skeptischen AnrainerInnen und interessierten BürgerInnen, wie wichtig, zukunftsfähig und bedeutsam dieses “europaweit anerkannte Projekt” sei. Die Projektmittel stammen maßgeblich vom Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit, ausgereicht durch das Bundesamt für Naturschutz.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden den BürgerInnen, auch über die Medien, Teilwahrheiten so kommuniziert, dass selbst in Fachkreisen, die ihre Informationen aus diesen Quellen beziehen, der Einruck entsteht, es handle sich um ein vorbildliches Beispiel von Auenrenaturierung. Bei genauerer Betrachtung jedoch enthüllt sich eine Planung mit viel zu geringen Wassermengen, um von einer Renaturierung sprechen zu können, mit diversen, nach wie vor ungeklärten Fragen wie z.B.: woher soll das Wasser überhaupt kommen und wie an die vorgesehene Stelle gelangen, wie und durch wen finanziert soll mit den ICE-Querungen des vorgesehenen Gewässerverlaufes umgegangen werden. Und, das vor allem: wie soll mit den geplant geringen Wassermengen überhaupt eine Schwankung der Grundwasserspiegel und hydrologische Dynamik erreicht werden können? Die große Frage, die am Ende steht, kann derzeit nur mit Nein beantwortet werden: sind die mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden und für die Umsetzung nötigen massiven Eingriffe ins FFH- und Vogelschutzgebiet der Burgaue und die besonders geschützten Bereiche vom Typ Hartholzaue mit dem zu erwartend geringen Effekten zu rechtfertigen und ist das Projekt Lebendige Luppe damit überhaupt genehmigungsfähig?
Derzeit soll das hohe Risiko eines Scheiterns am Planfeststellungsverfahren nicht etwa reduziert werden, indem die Projektträger die zahlreichen Vorschläge der Verbände diskutieren und berücksichtigen, sondern dadurch, dass man das Genehmigungsverfahren ändern will.
NuKLA setzt sich mit anderen Leipziger Verbänden schon lange dafür ein, das Projekt in eine andere Qualität zu bringen, es in ein hydrologisches Gesamtkonzept für die Nordwestaue einzubinden, das optimaler Weise die komplette Umgestaltung des völlig verbauten Leipziger Gewässerknotens einschließt und die umfangreich vorhandenen Renaturierungspotentiale im Leipziger Auwald erschließt – im Interesse eines verbesserten Hochwasserschutzes und eines großartigen Zugewinns an Lebens- und Erholungsqualität für die LeipzigerInnen, nachvollziehbar am Beispiel der Renaturierung der Isar in München.
Mit der Intention, die Chance des Projektes Lebendige Luppe bestmöglich zu nutzen und hierfür ihre konstruktive fachliche Mitarbeit anzubieten, blieben die Verbände am Ball. Es gab 6 Gesprächsrunden mit dem Projektteam, in welchen den Verbänden jedoch immer wieder nur erklärt wurde, dass ihre Einwände und Ideen nicht berechtigt bzw. nicht umsetzbar seien; die Verbände sollten “den Ball flach” halten, um nicht dieses geförderte Projekt nicht zu gefährden. Inzwischen finden keine Gespräche in dieser Form mehr statt.
Für den Scopingtermin zum Projekt Lebendige Luppe haben nicht nur die Umweltverbände in ihren Stellungnahmen die maßgeblichen und relevante Kritikpunkte formuliert und begründet und ihre Fragen gestellt. Nichts davon wurde auch nur ansatzweise beantwortet – bis zum heutigen Tag nicht. Die Stellungnahme von NuKLA finden Sie hier:

https://www.nukla.de/2017/07/lebendige-luppe-pruefung-bei-der-landesdirektion-stellungnahme-gruene-liga-sachsen/

Die derzeitige Strategie der Projektmacher ist es, unbeirrt einen längst als falsch erkannten Kurs weiter zu verfolgen, anstatt das Ganze zu stoppen und in fachlicher Zusammenarbeit mit den vielen, die seit Jahren ihren Willen bekunden, aktiv und konstruktiv beitragen zu wollen, ein Renaturierungsprojekt zu erarbeiten, das diese Bezeichnung auch verdient, das tatsächlich Verbesserungen für die zunehmend trockenfallende und sich ökologisch verändernde Burgaue brächte und am Ende auch genehmigungsfähig wäre. Es ist so, als würde man den Bau eines Hauses damit beginnen, dass man die Küche errichtet – ohne auch nur im Ansatz einen Gesamtplan für das Haus zu haben.
Das Bundesamt für Naturschutz, welches das Projekt Lebendige Luppe bewilligte und finanziell fördert, ist nun in einer schwierigen Situation. Spätestens seit dem Scopingtremin und den anschließenden Stellungnahmen der Verbände ist klar, dass das Projekt Lebendige Luppe in der nach Aussagen der Akteure bereits festgelegten Variante fachlich nicht durchsetzbar ist, zumal substantielle Eckpunkte des Projektes nach wie vor völlig ungeklärt sind. Nach Prüfung der Antragsunterlagen des Projektes und der Stellungnahmen der Verbände durch die Landesdirektion wurde dem Auftraggeber, dem ASG, mitgeteilt, dass erheblicher Verbesserdungsbedarf bestehe, auch vor dem Hintergrund, dass für ein solches Projekt im FFH- und Vogelschutzgebiet eine ordentliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde durchzuführen sein (wie es auch die Leiterin des Leipziger Umweltamtes beim Scopingtermin 2017 forderte).

Statt nun dieser Aufforderung nachzukommen und die Hausaufgaben zu machen, ließ sich die Stadt Leipzig (ASG) eine neue Möglichkeit einfallen, das Risiko eines an der Umweltverträglichkeitsprüfung scheiternden Planfeststellungsverfahrens zu umgehen: Sie beauftragte ein Rechtsgutachten zur Umgehung der gesetzlichen Vorschriften für die Durchführungen eines solchen Vorhabens, um damit die Rechte des Naturschutzes bezogen auf das Projekt aushebeln zu können: Statt einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei nur eine Zielkonformitätsprüfung notwendig, die keinerlei Beteiligung der Verbände vorsieht und damit die vom Gesetz für derartige massive Eingriffe in Schutzgebiete vorgesehene Möglichkeit der Verbandsklage von vornherein ausschließt.

Deshalb fordert NuKLA als erster Leipziger Naturschutzverein jetzt eine umfassende fachliche Überprüfung der Projektunterlagen durch die zuständige Abteilung beim geldgebenden Bundesamt für Naturschutz. Es kann nicht sein, dass Mittel der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben werden für ein Projekt, das nach verschiedenseitiger fachlicher Einschätzung außerhalb des Projektes weit an den selbstgestellten Zielen vorbei geht und das damit lediglich die Neuauflage eines ähnlich sein Ziel weit verfehlenden früheren Projektes (Burgauenbach) wäre.

Gerade vor dem Hintergrund des katastrophalen ökologischen Zustandes von Sachsen Fließgewässern und Auen, die bekanntermaßen Orte größter Biodiversität sein können und müssen, um vom Aussterben bedrohten Arten Überlebens- und Rückzugsorte zur Verfügung zu stellen, ist es erforderlich, das Projekt in der jetzigen Form komplett auf den Prüfstand zu stellen und grundlegend so zu verändern, dass es in ein noch zu erarbeitendes hydrologisches Gesamtkonzept passt.
NuKLA als Mitglied der Grünen Liga Sachsen positioniert sich bereits jetzt dahingehend, dass rechtliche Schritte gegen das Projekt unternommen werden, sollte es nicht grundlegende, naturschutzfachlich substantiierte Änderungen bzgl. der ökologischen Auswirkungen des Projektes Lebendige Luppe geben.

Leipzig, 25. Juni 2018

NuKLA e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen)
Stoiber, Vorsitzender
Mitglied im Landessprecherrat GRÜNE LIGA Sachsen
Wolfgang Staab Naturschutzpreisträger 2017

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NuKLA e. V.
Herr Wolfgang Stoiber
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
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