Schwein verbotenerweise 19-mal mit Elektrotreiber im Schlachthof Laatzen misshandelt
Staatsanwalt sieht keine Straftat – Verfahren ans zuständige Veterinäramt abgegeben
Staatsanwalt sieht keine Straftat – Verfahren ans zuständige Veterinäramt abgegeben
Die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen sind weiterhin miserabel. Das belastet die Belegschaft und verursacht Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Die Stopfleber-Produktion ist Tierquälerei und zu Recht in Deutschland verboten. Martin Schulz sollte sich vom Konsum von “Foie gras” distanzieren.
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