Autobahnen S1 und S8 nicht genehmigungsfähig

Rehm: Autobahnen S1 und S8 nicht genehmigungsfähig

Utl.: Neue Alibi – Zeitpläne werden ob des UVP-Krampfes nicht halten

Als “Problemprojekte und Wackelkandidaten” charakterisiert UVP-
Experte Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS die
Autobahnprojekte S1 und S8. “Es dauert auch deshalb so lang, weil S1
und S8 in der UVP schon lange durchfallen hätten müssen, ginge alles
mit rechten Dingen zu. Weil das aber nicht sein darf, wird eben mit
Krampf weitergewurstelt,” so Rehm.

Die Umweltorganisation erinnert daran, dass die beiden eng
miteinander verknüpften Autbahnbauvorhaben S1-“Lobauautobahn und S8-
“Marchfeldschnellstraße” schon seit 2009 bzw. 2011 bei der
Verkehrsministerin, sie ist selbst Genehmigungsbehörde, eingereicht
sind. Für die S8 hat jetzt nach 3 Jahren die öffentliche Auflage
begonnen, wie Rehm betont “punktgenau mitten im Sommer”. Mit einer
nicht zufälligen Konzentration von Kundmachungen, auch bei der
Weinviertelschnellstraße S3 und Linzer Autobahn A26 wurden Edikte
veröffentlicht, zeige Verkehrsministerin Bures wenig Bürgernähe.
“Nach mehr als müdem Trab ist jetzt per Asfinag-Pressekonferenz
scharfer Galopp angesagt worden”, so Rehm. Dies solle aber nicht
darüber hinwegtäuschen, dass es auch ohne Probleme geraume Zeit
dauere bis ein Projekt alle Verfahren durchlaufen hat. “Wenn man so
wie wir die Abfolge der Verfahrensschritte genau kennt, dann ist der
jetzt propagierte Baubeginn im Jahre 2016 ein theoretisch möglicher
aber nicht sehr realistischer Wert, ich würde niemandem raten darauf
zu wetten, dass der Plan hält oder überhaupt gebaut werden kann,”
erläutert Rehm. Was allerdings über die Standard-Verfahrensschritte
hinaus noch anstünde sei, dass jedenfalls die Projekte überarbeitet
werden müssten, was jeweils mit monate- bis jahrelangen Verzögerungen
verbunden sei. “Wir haben in mehreren Fachbereichen der S1 massive
Problembereiche identifiziert, und gehen davon aus dass aufgrund
teilweise gemeinsamer Planungen einige davon auch die S8 betreffen,
so Rehm. Auch gelte es, die von den Höchstgerichten formulierten
Anforderungen beim Lärmschutz zu erfüllen. “Ich glaube nicht dass die
mit sich spassen lassen, je länger mit den Änderungen zugewartet wird
desto mehr Zeit muss dann hinterher aufgewendet werden,” so Rehm
abschließend.

Rückfragehinweis:
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at