BDWi im Gespräch mit Marcus Held MdB

Vergaberecht, Mittelstandspolitik und Tourismus sind die Themen des BDWi-Interviews mit Marcus Held MdB. Rahmen für das Interview war ein Gespräch mit Verbandsvertretern.

BildVertreter des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) trafen zu einem Gespräch mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held zusammen. Held ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und ehrenamtlicher Stadtbürgermeister von Oppenheim. Diskutiert wurde über die Weiterentwicklung des Vergaberechts im Rahmen der Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie, über die Zeitarbeit und die Zukunft der Mini-Jobs. Das Gespräch wurde von BDWi-Bundesgeschäftsführer Ralf-Michael Löttgen moderiert.

Video-Interview zum Gespräch
Zum Thema Vergaberecht, zur Mittelstandspolitik der Bundesregierung und zum Tourismus finden Sie ein Video-Interview der BDWi-Reihe “3 Fragen an” mit Marcus Held auf dem youtube-Kanal des BDWi: https://www.youtube.com/user/ForumBDWi. Die Fragen stellt Carsten Henselek.

Vergaberecht
Carsten Henselek, Vizepräsident im BDWi und im Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), machte sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für das jeweils wirtschaftlichste Angebot stark. Bislang bestehe das Problem, dass häufig – auf Grund des engen finanziellen Spielraums vieler Kommunen – das billigste Angebot zum Zuge kommen würde. Die billigen Angebote kämen die Auftraggeber aber am Ende teuer zu stehen. Es entstehen zusätzliche Kosten oder die Qualität stimme nicht. Einige Angebote seien bereits auf den ersten Blick überhaupt nicht mit den vorgebenden Mindestlöhnen in Einklang zu bringen. Beispiele finden sich bei der Baumpflege. Hier sei jedem Fachmann klar, wie hoch der Arbeitsanteil am Gesamtangebot ausfallen muss. Dennoch werden Angebote abgegeben, die nur ein Drittel des regulären Lohnanteils ausweisen, der bei Bezahlung nach Mindestlohn seriös wäre. Ein weiteres Problem sei, dass die verantwortlichen Schiedsstellen in der Regel untätig bleiben würden. Damit stünde Mittelständlern bei Ungereimtheiten in Vergabeverfahren nur noch der Klageweg offen. Dieser käme aber für kleinere Unternehmen überhaupt nicht in Frage.
Held wies darauf hin, dass die Abstimmung zur Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinie erst am Anfang stehe. Die Gespräche mit Experten seien sehr wichtig. Imput der betroffenen Branchenverbände sei sehr willkommen. Es sei sinnvoll, soziale Standards festzuschreiben, um Vergaben unterschiedlicher Kommunen miteinander vergleichbar zu machen. Die Schiedsstellen müssten ihrer Aufgabe gerecht werden. Auch die Kompetenz bei der Kontrolle müsse gestärkt werden. Ein weiterer wichtiger Baustein wäre die Anhebung der Obergrenzen der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibungen. Das hätte sich in Krisenzeiten bewährt. Das werde er auch im Rahmen der Abstimmung mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel deutlich machen.

Zeitarbeit
Fabian Reichelt vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sprach die anstehende Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate würde zum einen für Hochqualifizierte (zum Beispiel Ingenieure in länger laufenden Projekten), für Elternzeitvertretungen (rechtlicher Anspruch auf bis zu drei Jahre) und zum anderen für Mitarbeiter in Aus- oder Weiterbildung Probleme verursachen. In all diesen Fällen seien längere Einsätze unabdingbar. Held bot an, über mögliche Ausnahmen für Hochqualifizierte mit guten Verdiensten mit Bundesministerin Nahles zu sprechen. Reichelt wies außerdem hinsichtlich der geplanten Equal Pay-Regelung nach neun Monaten darauf hin, dass damit sowohl alle Branchenzuschlagstarifverträge obsolet werden würden, die eine stufenweise Lohnanhebung ab der vierten bzw. sechsten Einsatzwoche vorsehen, als auch alle Entgeltregelungen aus dem Tarifwerk mit den DGB-Gewerkschaften.

Minijobs
Löttgen wies darauf hin, dass der allgemeine Mindestlohn in einigen Branchen – zum Beispiel Videotheken – Probleme mit den Mini-Jobs verursachen würde. Die Mini-Jobber würden im Verhältnis zu regulär-Beschäftigten mehr verdienen, weil sie 8:50 Euro netto erhalten und keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssten. Darum mache sich der BDWi für eine Beteiligung der Mini-Jobber in Höhe von zehn Prozent an den Sozialversicherungsbeiträgen stark. Held antwortete, dass er hier ein Problem der Unternehmen sehe. Auch für Aushilfstätigkeiten sei ein Stundenlohn von mindestens zehn Euro angemessen.

Fazit
Die Teilnehmer dankten Held für das Gespräch. Beide Seiten vereinbarten auch in Zukunft regelmäßig den Austausch zu suchen.

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