Einstweilige Verfügung gegen Gänsereiten in Bochum beantragt

Am 8. Februar 2016 soll wieder das umstrittene Gänsereiten stattfinden. Das Deutsche Tierschutzbüro e. V. beantragte nun mithilfe eines Anwalts eine einstweilige Verfügung.

BildDas Deutsche Tierschutzbüro e. V. erhielt nun die Stellungnahme der Stadt Bochum bezüglich des jährlich stattfindenden Gänsereitens in Bochum-Wattenscheid. Am 8. Februar 2016 werden Reiter wieder abwechselnd versuchen, einer zwischen Bäumen aufgehängten toten Gans im Galopp den Kopf abzureißen. Wer es zuerst schafft, wird Gänsereiterkönig. Dieser Brauch soll trotz mehrerer Beschwerden auch zukünftig aufrechterhalten bleiben. Der Anwalt des Tierschutzbüros beantragte deswegen am 29. Januar 2016 eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Fortsetzung dieses Brauchs am Rosenmontag in Höntrop und Sevinghausen.

In ihrer Stellungnahme schließt sich die Stadt Bochum vor allem der Bewertung der Bochumer Staatsanwaltschaft an. Diese meint, zum Gänsereiten habe nach altem Brauch auch eine Armenspeisung gehört. Der Hauptgrund des Tötens läge deshalb im Verzehr des Tieres und nicht im Gänsereiten. Dies sieht der Gründer des Deutschen Tierschutzbüros Jan Peifer jedoch anders “In der Öffentlichkeit wird das Gänsereiten beworben und nicht das Gänseessen, auch von einer Armenspeisung kann hier keine Rede mehr sein. Bei der gesamten Veranstaltung liegt der Reiterwettstreit im Mittelpunkt und für diesen Wettstreit lässt die Gans ihr Leben”.

Die beiden Gänsereiter-Clubs Höntrop und Sevinghausen in Bochum wollen auch weiterhin mit der strittigen Tradition fortfahren und nicht auf getötete Gänse verzichten. In anderen Städten wie Dortmund und Essen wird beim Gänsereiten schon seit einigen Jahren auf Attrappen zurückgegriffen. Allein aus Rücksicht auf Kinder sollte von der Verwendung einer echten Gans auch in Bochum Abstand genommen werden.

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