2014-01-29 / 09:00:21 / freiraum-europa die expertInnen für barrierefreiheit
Auch Landesgericht verurteilt Land OÖ wegen Diskriminierung Politiker könnten für Gerechtigkeit sorgen – BILD =
Linz (OTS) - Seit fast vier Jahren kämpft das erblindete Paar Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger aus OÖ darum, ein blindes Waisenkind adoptieren zu dürfen. Eine Adoptionseignungsbestätigung bzw. Pflegestellenbewilligung, die das Paar benötigt, um ein Kind adoptieren zu können, wurde ihm mit der Begründung, es wäre aufgrund diverser psychologischer Gründe als Adoptiveltern nicht geeignet, verwehrt. Erst nach einem fünf Monate anhaltenden Rechtsstreit und durch medialen Druck lieferte die Jugendwohlfahrt der BH Linz-Land im Mai 2011 nähere Gründe:
- Dass z.B. die blinden Eltern einen Sonnenbrand oder Zeckenbiss beim Kind nicht rechtzeitig erkennen könnten
- oder die Erstversorgung nach einem Sturz vom Klettergerüst nicht vornehmen könnten
- oder, wenn sich das Kind im Straßenverkehr von der Hand losreißt, ihm nicht nachlaufen könnten
Die Aussagen seitens der Jugendwohlfahrt, sie handele nach dem Auftrag, nur die "besten" Eltern für eine Adoption zuzulassen und man müsse es einem Kind ja nicht "antun", bei behinderten Eltern aufwachsen zu müssen, empfinden Janoschek und Dallinger als diskriminierend. Das Paar sah sich somit genötigt, Klage gegen das Land OÖ einzubringen.