Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren – BDWi unterstützt Antrag der FDP-Fraktion Schleswig-Holstein

Der BDWi unterstützt den Antrag der FDP-Fraktion in Schleswig-Holstein, die Beitragspflicht für gewerbliche Fahrzeuge im Rahmen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu streichen.

Außerdem fordert der BDWi, die Vorschläge des wissenschaftlichen Beirats beim BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Rundfunkreform in die Tat umzusetzen.

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages führt ein schriftliches Anhörungsverfahren zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch. Der wissenschaftliche Beirat beim BMF hat am 18. Dezember ein Gutachten zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht.

“Den Vorschlag der FDP, gewerbliche Fahrzeuge von der Rundfunkgebühr zu befreien, unterstützen wir ausdrücklich. Zwischen der gewerblichen Nutzung von Fahrzeugen und der Förderung des öffentlichen Rundfunks besteht kein Zusammenhang. Außerdem muss die Ungleichbehandlung der privatgewerblichen gegenüber den gemeinnützigen Altenpflegeeinrichtungen ein Ende haben. Beide bieten das gleiche an, die gemeinnützigen Einrichtungen zahlen monatlich nur maximal einen begrenzten Rundfunkbeitrag, die privatgewerblichen Einrichtungen und ambulanten Dienste aber ein Vielfaches davon. Das ist eine lupenreine Wettbewerbsverzerrung, die sich willkürlich auch zum Nachteil der pflegebedürftigen Kunden von privatgewerblichen Trägern auswirkt”, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

“Das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim BMF ist eine Steilvorlage für die Politik, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk endlich zu reformieren. Ein System, in dem Anbieter öffentlicher Dienstleistungen ihr eigenes Budget festlegen und dann von einer Kommission absegnen lassen, passt nicht mehr in unsere Zeit. Der Vorschlag des Beirats, dass der öffentliche Rundfunk im Sinne eines strengen Subsidiaritätsprinzips nur noch das anbietet, was nicht bereits von Privaten bereitgestellt wird, sollte zumindest diskutiert werden und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein”, fordert Heinz.

Die vollständige Stellungnahme des BDWi zum Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein zum Rundfunkänderungsstaatsvertrages finden Sie hier: http://www.bdwi-online.de/positionen/stellungnahmen/stellungsnahmen/article/gesetzesentwurf-der-landesregierung-entwurf-eines-gesetzes-zum-sechzehnten-rundfunkaenderungsstaa/

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