Peter Rosenauer gegen Kleider Bauer, Körperverletzung, Nötigung, MedG,

TERMIN-Aviso:

Chronik /Gericht /Üble Nachrede,MedG /Nötigungsparagraf 105 StGB /Körperverletzung

-Kleider Bauer gegen NGO “Resistance for Peace”

-Landesgericht (LG) Wien Strafsachen, 2 Verhandlungen, 11.4. und 24.4.
Peter Rosenauer gegen Kleider Bauer, Körperverletzung, Nötigung, MedG,

-FR, 11.April 2014, 11 Uhr, LG Wien Strafsachen, Saal 203, 2.Stock, Zu 91 Hv 15/14p
Rosenauer gegen Kurier, Mediengesetz (StGB), Üble Nachrede.

Die Tageszeitung Kurier diffamierte am 18.12.2013 in deren Onlineausgabe im Auftrag der Fa. Kleider Bauer den Sprecher der NGO “Resistance for Peace” als Gewalttäter.
Es wurde vom Kurier behauptet (Schlagzeile), dass “Peter Rosenauer einer Kleider-Bauer-Verkäuferin einen Zahn ausgeschlagen hat”!

Die Diffamierung bezog sich auf die Protestveranstaltung vom 17.12.2013 bei Kleider Bauer, Mariahilferstr.111, 1060 Wien.
Die Wahrheit sieht allerdings anders aus:
Aus der Verkäuferin mit Zahnlücke wurde auf einmal ein Mann (Kleider Bauer Filialleiter) und aus dem angeblich ausgeschlagenen Zahn auf einmal nur ein kleines Stück einer Zahnplombe!!

Der Kleider Bauer Filialleiter gab diese Falschbehauptungen (Zahnausschlagen, usw.) bei der Polizei als Schutzbehauptung an, da er und 4 Verkäuferinnen den Aktivisten Rosenauer verprügelt, verletzt und minutenlang am Boden fixiert (Freiheitsberaubung) hatten und Rosenauer noch vor Ort Anzeigen angekündigt hatte!
Aktenkundig ist belegt, dass in der Protestaktion niemandem ein Zahn ausgeschlagen wurde.
Dem Filialleiter fehlte angeblich nur ein kleines Stück einer Zahnplombe, was aber auch gelogen ist.
Eine Untersuchung beim Amtsarzt verweigerte dieser Filalleiter!!
Der Chefredakteur des Kurier brachte diese Diffamierung auf Wunsch des Kleider Bauer Besitzers Werner Graf, obwohl dem Kurier bekannt war, dass gegen die Aktivisten eine Verleumdungskampagne inszeniert worden war.
Der Kurier Chefredakteur hatte schon zum Skandalprozess zu 278a mehrmals und wissentlich Lügenkonstrukte von Werner Graf und Polizei in der angeblichen Qualitätszeitung gebracht!
Rosenauer fordert nun vom Kurier eine Entgegnung, Unterlassung und 3000 Euro Entschädigung.

-DO, 24.April 2014, 9 Uhr, LG Wien Strafsachen, Saal 306, 3.Stock, Zu 113 Hv 28/14m
Rosenauer gegen Kleider Bauer, Körperverletzung, Nötigung, MedG,

Angeklagt ist Peter Rosenauer, der Sprecher von “Resistance for Peace”.
Völlig skandalös wurden die Verfahren gegen die Kleider-Bauer-Gewalttäter von der StA Wien eingestellt (wie auch Verfahren gegen Polizei, LV, Innenministerium wegen Amtsmissbrauch, usw. /Fortführungen wurden beantragt!)

Neben dem angeblichen Körperverletzungsdelikt geht es in der Verhandlung auch um den Nötigungsparagrafen 105 StGB und um eine angebliche Üble Nachrede gegen einen Richter des BG Fürstenfeld (siehe PM vom 15.10.2013)

Der Nötigungsparagraf 105 StGB ist vom OLG Wien (19 Bs 491/12p vom 23.5.2013) im Zusammenhang mit Bürgerkritik, Konzernen gegenüber geäussert, völlig skandalös und demokratiefeindlich ausgelegt worden.
Es soll laut dem OLG Urteil sittenwidrig und strafbar sein, wenn Bürger einem Konzern durch Kritik /durch Protestaktionen Umsatzeinbußen zufügen könnten!!
Deshalb hat Resistance for Peace zum austesten /zum durchjudizieren betreffend dieses demokratiefeindlichen Politurteils eine Selbstanzeige bei der StA Wien und eine Protestaktion bei Kleider Bauer gemacht (Aktion wurde schon im Sept.2013 angekündigt).
Die darauffolgende geplante und abgesprochene Hetzkampagne seitens Polizei, Verfassungsschutz, Innenministerium, Kleider Bauer, Justiz und Tageszeitung Kurier gegen Resistance for Peace hat kriminelle Ausmaße, was aufzeigt, dass in der Scheindemokratie Österreich das korrupte System skrupellos gegen kritische Bürger vorgeht.

In beiden Verhandlungen wird Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler (Mödling) Resistance for Peace vertreten.

Mehr Infomationen bei:

Peter Rosenauer   /Tel. 0043-664-505 1861   http://www.resistanceforpeace.org