Arbeitsschutz bei Veranstaltungen
Sicherheit in Veranstaltungs- und Versammlungsstätte für Mitarbeiter oft noch unzureichend
Sicherheit in Veranstaltungs- und Versammlungsstätte für Mitarbeiter oft noch unzureichend
….damit deren Forderungen durchgesetzt werden können
Der GmbH-Geschäftsführer vertritt als Organ die Gesellschaft. Ohne ihn ist die Gesellschaft handlungsunfähig.
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