Landwirtschaftsverlag verstößt gegen Einstweilige Verfügung – Landgericht Köln erlässt Ordnungsgeld
Immer wieder versucht der Landwirtschaftsverlag GmbH die Tierschützer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. zu dikreditieren.
Immer wieder versucht der Landwirtschaftsverlag GmbH die Tierschützer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. zu dikreditieren.
Das Landgericht Köln hat erneut eine einstweilige Verfügung gegen den Landwirtschaftsverlag aus Münster erlassen. Es ist bereits die dritte einstweilige Verfügung.
Hat die Wirklichkeit längst die Fiktion überholt?
Dass es sich um höchste Güter einer, auf freiheitlichen Werten basierenden Gesellschaft handelt, steht sicher außer jeder Frage.
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