
Landwirtschaftsverlag verstößt gegen Einstweilige Verfügung – Landgericht Köln erlässt Ordnungsgeld
Immer wieder versucht der Landwirtschaftsverlag GmbH die Tierschützer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. zu dikreditieren.
Immer wieder versucht der Landwirtschaftsverlag GmbH die Tierschützer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. zu dikreditieren.
Das Landgericht Köln hat erneut eine einstweilige Verfügung gegen den Landwirtschaftsverlag aus Münster erlassen. Es ist bereits die dritte einstweilige Verfügung.
Wiederholt und zu Unrecht hat der Lobbyverband der Agrarindustrie Aktivisten des Deutschen Tierschutzbüros als Einbrecher bezeichnet
Erneut Entscheidung gegen Landwirtschaftsverlag / topagar.de
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