Tierschutzprozess-Linguist aus Liste gerichtlich beeideter Sachverständiger gestrichen
VGT-Anzeige beim Präsidenten des LG für Zivilrechtssachen in Graz und beim Justizministerium erfolgreich – Linguist Schweiger hat aber Rechtsmittel erhoben
Wien (OTS) – Das hanebüchene Vorgehen des linguistischen Gutachters
der Staatsanwaltschaft beim Tierschutzprozess in Wr. Neustadt war
legendär. Mit “Hosenbodenmethode” statt Computeranalyse wollte der
Autodidakt Dr. Wolfgang Schweiger Texte von Bekennerschreiben dem
ehemals Hauptangeklagten, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, “mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” zuordnen. Dabei baute er
178 Fehler in die zu analysierenden Texte ein, weil “ein Patzerl” den
Scanner verwirrt habe, und schloss aus diesen selbstgemachten Fehlern
im Text messerscharf auf Balluch als Autor. Zusätzlich erstellte er
zahlreiche Statistiken für die Texte, und suchte sich dann jene
willkürlich aus, die seinen Schlussfolgerungen am ehesten passten.
Dabei konnte mit entsprechender statistischer Mathematik nachgewiesen
werden, dass die Signifikanz in den Abweichungen der gewählten
Parameter keine seriöse Aussage zuließ.
Nach 6 Verhandlungstagen mit Gutachter Schweiger im Zeugenstand
wurden seine Aussagen von der Richterin verworfen. Über Euro 50.000
erhielt er dennoch als Lohn. Euro 35.000 davon bezahlte er an den
VGT-Obmann, um einer Schadensersatzklage zu entgehen. Doch die
Anzeige des VGT-Obmanns beim Präsidenten des Landesgerichts für
Zivilrechtssachen in Graz und beim Justizministerium waren nun
erfolgreich: Schweiger wurde wegen Unfähigkeit aus der Liste der
gerichtlich beeideten Sachverständigen gestrichen. Dagegen soll er
allerdings Berufung eingelegt haben, doch die Streichung ist
unmittelbar in Kraft getreten.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: “Dieser Mann hat von der SOKO
Tierschutz den Auftrag erhalten, ihnen wenigstens einen einzigen
Zusammenhang zwischen mir und einer Straftat zu liefern. Dem kam er
mit völlig unlauteren Mitteln nach und erhielt dafür einen
astronomischen Judaslohn. Erfreulich, dass er nun aus dem Verkehr
gezogen wurde. Einen solchen Scharlatan als gerichtlich beeideten
Sachverständigen zu führen ist nicht nur peinlich für die
österreichische Justiz, sondern auch eine Gefahr für unschuldige
Menschen, gegen die er Beweise konstruieren könnte, wie in meinem
Fall. Ich hoffe, dass das Kapitel des linguistischen Gutachters im
Tierschutzprozess damit endgültig geschlossen ist.”
OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0065 2014-04-07 10:32 071032 Apr 14 VGT0001 0341