Verkehrsminister Stöger’s Haus verletzt Weihnachtsfrieden

Umweltorganisation VIRUS – Presseaussendung 22.12.2014

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VIRUS zu Autobahnverfahren: Verkehrsminister Stöger’s Haus verletzt
Weihnachtsfrieden

Utl.: Von A26 bis S7 und S1 – Rechtswidrige Kundmachungen und A26-
Bescheid – verantwortliche Sektionsschefin untragbar

Heftige Kritik an Bürgerschikanenpolitik des Verkehrsministers übt
die Umweltorganisation VIRUS. Sprecher Wolfgang Rehm: “In
Verkehrsminister Stögers Ressort, das Autobahnprojekte nach wie vor
per hauseigener UVP- Behörde selbst genehmigt, werden systematisch
die Grundprinzipien eines fairen ergebnisoffenen Verfahrens und
geltendes Recht verletzt. Die aktuellen Projekte A26, S7 und S1
bilden da keine Ausnahme. Mit sattsam bekannter Rücksichtlosigkeit
konzentriert das Ressort nach langem Stillstand die
Verfahrensaktivitäten simultan zum Jahresende und bricht
anstandswidrig den Weihnachtsfrieden”

Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, sei das kein Einzelfall.
Auch die Ereignisse des Sommers hätten mit öffentlichen Auflagen zu
vier Autobahnprojekten und einer Lärmverordnung in der Urlaubszeit
gezeigt, dass systematisch alles versucht werde, um die beteiligte
Öffentlichkeit zu möglichst ungünstigen Zeit “am falschen Fuß zu
erwischen”. Dass der Gesetzgeber diese Haupturlaubszeiten durch
kundmachungsfreie Zeit schützen wollte, werde ignoriert und umgangen.
“Monatelang werkt die Behörde mit quälender Langsamkeit an klinisch
toten Autobahnprojekten herum und hält diese eigentlich
abweisungsreifen Vorhaben künstlich am Leben. Wenn es darum geht
Bearbeitungszeiten der BürgerInnen kurz zu halten und auf möglichst
ungünstige Zeiten zu legen, bekommt sie es dann plötzlich immer ganz
eilig,” kritisiert Rehm. Dieses Jahr sei nach monatelangem Stillstand
eine umstrittene Lärmverordnung erlassen worden, um, wie Rehm betont,
“den verfahrenen Karren im vorgegebenen Sinn wieder flottzumachen”.
Dadurch hätten alle Projekte neu überarbeitet werden müssen.
“Betreffend A26 (Linzer Westring) wurde kurz nachdem die
Verfahrensparteien dazu Stellung genommen und umfangreiche Gutachten
übermittelt haben, unbegründet und rechtswidrig mit sofortiger
Wirkung am 15.Dezember das Ermittlungsverfahren geschlossen und mit
heutigem Tag ein Bescheid erlassen,” kritisiert Rehm und kommentiert:
” Da die Parteienvorbringen nicht seriös abgearbeitet werden konnten
und wegen der vielen Mängel ist diese Vorgangsweise ebenso riskant,
wie sie möglicherweise kurze Beine hat. Offensichtlich ist aber die
Notwendigkeit, sich vor dem bekannt interventionsfreudigen und
betonfreundlichen oberösterreichischen Verkehrslandesrat Hiesl zu
verneigen, um statt einem Fünfer einen Vierer ins Bescheiddatum zu
schreiben, höher bewertet worden”. Hier lauerten allerdings noch
Fallstricke in Gestalt weiterer notwendiger Verfahren und die
Berufungen beim neuen Bundesverwaltungsgericht. Die Rechnung könnte
also wie die Umweltschützer betonen ohne den Wirt gemacht worden
sein. Ob eine Rolle gespielt habe, dass der neuen Verkehrsminister
aus Oberösterreich stammt, will Rehm nicht bewerten. Jedenfalls mit
dem Anschein der Befangenheit sei aber seine zuständige
Verkehrssektionschefin Zechner behaftet gewesen, als sie –
gleichzeitig Asfinag-Aufsichtsrätin – den Bescheid zur S7
(Fürstenfelder Schnellstraße) unterschrieb, der aus diesem Grunde
prompt vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde. “Dieselbe
Sektionschefin trat im Sommer mit dem Anspruch an, mittels einer
neuen Verordnung gegen die Rechtssprechung der Höchstgerichte
Rechtssicherheit zu schaffen. Offenbar hapert es hier bei der
grundsätzlichen Einstellung, hier hat Verkehrsminister dringenden
Handlungsbedarf, die Defizite in seinem Haus zu beseitigen,” fordert
Rehm Konsequenzen. Die ihres Bescheides verlustig gegangene S7 liege
mit einem neuen Lärmprojekt nun bis 29. Dezember öffentlich zur
Stellungnahme auf, beim teuersten aller Vorhaben, der hart umkämpften
S1 (Lobauautobahn) im Nordosten von Wien gelte dasselbe bis 30.
Dezember. “Hier kann jeder Laie erkennen, wie bürgerfreundlich diese
Terminisetzung zwischen Weihnachten und Sylvester ist. Damit dieser
Wunschtermin und die Fristverkürzung auf fünf Wochen Realität werden
konnte, wurden die Gesetze, die acht Wochen vorschreiben und noch bei
der A26 angwendet worden waren, einfach nicht eingehalten. Damit hat
sich die Straßen-UVP Behörde bzw. die dafür auf Beamtenebene
verantwortliche Sektionschefin erneut an die Spitze der
Überheblichkeitshitliste gesetzt”, kritisiert Rehm scharf. VIRUS
appelliert an den Verkehrsminister, seine Beamten anzuweisen, die
Ignoranz bei den laufenden Verfahren – insbesondere der S1 und S7 –
zu stoppen und diese nicht nach bisherigem A26 Muster, sondern in
angemessener Weise weiter zu führen. “Auch bei der faktisch nicht
entscheidungsreifen A26 wäre er gut beraten, das Verfahren
wiederzueröffnen, bevor er das Risiko in Kauf nimmt, dass ihm der
schnell hingepfuschte Bescheid zur oberösterreichischen Landtagswahl
um die Ohren fliegt,” empfiehlt Rehm. Mit dem UVP-Bescheid sei ein
derartiges Projekt jedenfalls noch nicht genehmigt, ein Baubeginn
innerhalb weniger Monate wäre jedenfalls verfahrenstechnisch ein
anspruchsvolles Ziel. VIRUS nimmt die aktuelle Entwicklung zum Anlass
erneut die hauseigenen Verfahren im Verkehrsministerium zu
kritisieren. ” Wir brauchen klimafreundliche Verkehrspolitik und
weniger Autobahnbeton. Die Entfernung der UVP-Behörden aus dem
Verkehrsressort, mit denen sich der Minister seine Projekte quasi
selbst genehmigt, und der Neuaufbau einer erstinstanzlichen
Bundesbehörde im Umweltministerium sind dazu ein unerlässlicher
Schritt” fordert Rehm abschließend.

Rückfragehinweis:
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at