Umweltorganisation VIRUS – Presseaussendung 05.08.2014
Umwelt/Bau/Natur/
VIRUS: Ermächtigung zu Lärmbelastung per Verordnungs- Bulldozer
Utl: Verkehrsministerin missachtet Höchstgerichte
Heftige Kritik übt die Umweltorganisation VIRUS an einer neuen
Verordnung, mit der Verkehrsministerin Bures das ins Stocken geratene
Autobahnneubauprogramm wieder in Gang setzen will. Sprecher Wolfgang
Rehm “Was hier als Bundesstraßen-
ist in Wahrheit eine Lärmbelastungsermächtigung per Bulldozer-
Verordnung; erstaunlich ist die Dreistigkeit mit der Ministerin Bures
versucht, Höchstgerichtserkennnisse zu ignorieren und das auch noch
als Rechtssicherheit zu verkaufen”.
Per Pressekonferenz am 30.6 2014 hat das Verkehrsressort angekündigt,
mitten im Sommer eine Bundestraßen Lärmschutzverordnung in
Begutachtung zu schicken. Letzte Woche endete die Begutachtungsfrist.
Entgegen den Usancen wurden die Dokumente nicht m Internet
veröffentlicht. Es ginge zwar um Gesundheitsschutz aber Mediziner
wurden nicht zum Begutachtungsverfahren beigezogen. Entlarvend ist
wie VIRUS feststellt, die hinter der Verordnung stehende Absicht. “Es
geht nicht um Verbesserung des Gesundheitsschutzes gegenüber
Lärmimmissionen und auch nicht um Maßnahmen im Bestand, sondern, wie
aus den Erläuterungen ersichtlich ausschließlich um Planungs- und
Rechtsicherheit für den Neubau oder das was im Verkehrsressort
darunter verstanden wird,” so Rehm. Erreicht werden solle dies mit
einer de-facto Ausschaltung der UVP im Lärmbereich. “Laut Vorstellung
des bmvit soll die Asfinag die Planungsrichtlinien des Ressorts
einhalten und dann von der hauseigenen Behörde eine garantierte
Genehmigung bekommen. Die bisher offenbar als Unsicherheitsfaktoren
gesehenen Sachverständigen würden entmündigt ihre Aufgabe soll
lediglich auf die Feststellung reduziert werden, dass die Verordnung
eingehalten wurde. Wenn das alles so klappt, wie sich das der Bures-
Apparat so vorstellt, dann wird die UVP beim wichtigen Bereich Lärm
zu einem de facto Ein- Parteien- Verfahren und die sonstigen Parteien
ausgeschaltet” berichtet Rehm. Laut den Erläuterungen zum Entwurf
soll die Vorhersehbarkeit der Ergebnisse des Verfahrens für Planer
und die Asfinag erhöht werden, damit ginge laut VIRUS jeglicher Rest
von Ergebnisoffenheit verloren. Unter Ausweitung der jetzt schon für
Verkehrsprojekte ins UVPG geschriebenen Privilegien würden mit dieser
Verordnung im Widerspruch zu Europarecht ruhige Gebiete bis zu den
nun angesetzten, von Flächenwidmungskategorien abgekoppelten hohen
Grenzwerten verlärmt werden. Das Immissionsminimierungsgebot des UVP
solle offenbar ausgehebelt werden. Der Wunsch nach
“planungsgesicherter” Kostengünstigkeit würde auf dem Rücken der
Lärmgeplagten ausgetragen, entlastende Tempolimits als
Lärmschutzmaßnahmen seien hingegen keine vorgesehene Maßnahme.
Als rechtsstaatlich besonders bedenklich klassifiziert VIRUS den
Umgang mit Höchstgerichtsentscheidungen. “In einem Rechtsstaat wird
ausschließlich durch die Judikatur der Höchstgerichte
Rechtssicherheit geschaffen. In an Arroganz nicht mehr zu
überbietender Weise schreibt das bmvit hingegen von gesteigerter
Rechtsunsicherheit durch derartige Enscheidungen und maßt sich
offenbar an Wächter einer äußerst seltsamen Form von Rechtssicherheit
zu spielen, die mit der Korrektur dieser Judikatur erzielt werden
soll” kritisiert Rehm. So enthalte der Entwurf Festlegungen, die
offenbar unerwünschter Rechtssprechung zum Lärmschutz diametral
entgegenlaufen. VIRUS ist der Ansicht dass sich die Höchstgerichte
das ebensowenig gefallen lassen würden, wie sie bereits dem Versuch
der Verkehrsministerin per Verordnung im Schienenbereich anstelle der
Mediziner festzulegen, was gesundheitsgefährdend ist, eine Absage
erteilt hätten. Warum Ministerin Bures nun beim Straßenbau ein
Konzept zur Anwendung bringen will, das schon bei der Schiene am
Verwaltungsgerichtshof gescheitert ist und die deckungsgleichen Ziele
nichr erfüllt hat, kann sich Rehm nur so erklären: “Im Jahr 2015
finden in vier neubaurelevanten Bundesländern Landtagswahlen und in
der Autobahnhochburg Niederösterreich Gemeinderatswahlen statt.
Deshalb muss Zeit gekauft und der Provinzpolitik die Illusion
kurzfristiger und fixer Zeitpläne serviert werden, offenbar auch um
den Preis kurzer Beine.” Anstelle dieser Manöver fordert VIRUS am
Schutzgut Mensch orientierte Lärmschutzbemühungen. “Lärm ist ein
wesentliches Umweltproblem und echte Gefahr für die Gesundheit- Es
ist höchste Zeit, die Bundes-UVP aus dem Verkehrsressort ins
Umweltministerium zu verlagern und statt sektoraler Extraausflüge ein
integriertes Bundes-Lärmschutzgesetz zu schaffen,” so Rehm
abschließend.
Rückfragehinweis:
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at