VIRUS zu Schwarzer Sulm

VIRUS zu Schwarzer Sulm: jetzt rasch Notbremse ziehen

Angebot der Projektwerber unverfroren

 

Wien (OTS) – Nachdem klar ist, dass die EU-Kommission wegen des
Kraftwerksprojekts Schwarze Sulm die Republik beim Europäischen
Gerichtshof verklagt, fordert die Umweltorganisation VIRUS in
Konsequenz rasches Handeln. Sprecher Wolfgang Rehm: “Nun sind
Landeshauptmann Voves und Minister Rupprechter gefordert, mit allen
Registern unter die Causa einen Schlussstrich zu ziehen und
materiellen und weiteren imagemäßigen Schaden von der Republik
abzuwenden.”

Laut VIRUS stehen eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten zur
Verfügung, die langwierige Auseinandersetzung um die wasserrechtliche
Bewilligung im Sinne der Entscheidung der Obersten
Wasserrechtsbehörde aus dem Jahre 2009 zu beenden. “Einerseits kann
der Landeshauptmann ein weiteres Änderungsverfahren nach §21a
Wasserrechtsgesetz abführen, andererseits möge Bundesminister
Rupprechter als Oberste Wasserrechtsbehörde endlich für die
Amtsbeschwerde seines Vorgängers beim Verwaltungsgerichtshof auch
aufschiebende Wirkung im öffentlichen Interesse beantragen,”
erläutert Rehm. Den direktesten Weg stelle allerdings eine
Bescheidaufhebung nach §68 Abs.3. AVG zur Abwehr schwerer
Volkswirtschaftlicher Schäden, die aufgrund der EU-Klage drohten,
dar. “Dass es hier eine skeptische Stellungnahme des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gibt, ist noch kein Grund,
diesen Weg nicht zu beschreiten, handelt es sich dabei um eine
Institution, der auch sonst in ihrer Rechtsposition keineswegs immer
gefolgt wird, eine gewisse Unsicherheit wäre als kleineres Übel in
Kauf zu nehmen,” so Rehm. Verwundert zeigt sich die
Umweltorganisation über die Äußerungen der Projektwerberin. Diese
hatte in einer Aussendung die Öffentlichkeit wissen lassen, dass die
Kommission ihrer Ansicht nach lediglich von den Projektgegnern falsch
informiert sei. Rehm dazu “Wollen die Herren wirklich unterstellen,
dass die Europäische Kommission nicht in der Lage ist, sich eine
Meinung zu bilden, hingegen die Projektwerber besser als die
Kommission wüssten, wie Europarecht auszulegen und anzuwenden sei?”.

Als unverfroren sieht Rehm das Offert an die Bundesregierung, auf
Kosten der Projektwerber das Verfahren beim EUGH durch deren
Rechtsexperten und Gutachter zu unterstützen “Die Institutionen der
Republik haben auf die Wahrung ihrer Unabhängigkeit zu achten. Wie
kann also ein derartiger Versuch anders verstanden werden, als ein
Versuch, die Republik vor den Karren der Partikulärinteressen der
Projektwerber zu spannen? Dies erscheint uns hochgradig unstatthaft,”
so Rehm abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0146 2014-04-17 13:20 171320 Apr 14 VIR0001 0348