Pressemitteilung der NGO Resistance for Peace
Wien, 8.1.2015
Aviso: Innenpolitik / Justiz / Österreich / Fall Rosenauer / Hungerstreik
Trockener Hungerstreik gegen Politjustiz: Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide!
Utl.: Krankenabteilung der Justizanstalt Josefstadt soll Schlimmstes verhindern
Am 2. Jänner 2015 trat Peter Rosenauer, Sprecher der NGO „Resistance for Peace“, seine willkürlich über ihn verhängte siebenmonatige Haftstrafe in der Justizanstalt Wien-Simmering an und begab sich sofort in Hungerstreik. Der politische Gefangene Peter Rosenauer wurde heute nach einer Woche Hungerstreik und nach zusätzlicher Verweigerung der Aufnahme von Flüssigkeit wegen erheblicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes in die Krankenstation der Justizanstalt Josefstadt verlegt. Dort wurden staatliche Zwangsmaßnahmen in Form von intravenöser Zwangsernährung gesetzt!
Mit dem Hungerstreik macht der langjährige politische Aktivist auf das skandalöse, politisch motivierte Vorgehen der Staatsgewalt gegen ihn aufmerksam. Er wählt damit eine der wenigen Protest- und Aktionsformen, die Opfern von Justizwillkür im Gefängnis zur Verfügung stehen.
Zum Hintergrund des Falls Rosenauer:
Im Dezember 2013 führte Resistance for Peace eine gewaltfreie Protestaktion vor der Kleider Bauer Filiale Wien/Mariahilferstraße durch, die sich gegen den Verkauf von Tierpelz und gegen den politischen Missbrauch des Nötigungsparagrafen 105 StGB richtete (nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Wien standen im Mai 2014 im zweiten Tierschützerprozess erneut AktivistInnen vor Gericht, diesmal wegen §105 StGB). In der Folge wurde Peter Rosenauer wegen eben diesem Paragrafen sowie wegen angeblicher Körperverletzung Mitte 2014 der Prozess gemacht. In diesem wurde Material, das Rosenauer entlasten hätte können, nicht ausreichend gewürdigt. Die bedingt verwertbaren Videoaufzeichnungen wurden zu Lasten Rosenauers interpretiert, sein völlig passives Verhalten wurde nicht anerkannt.
Ein Antrag Rosenauers, gerichtlich gegen einen Passanten vorzugehen, welcher Rosenauer bei der Protestaktion an der Halswirbelsäule verletzt hatte (weswegen Rosenauer 6 Monate in Krankenstand gehen musste), wurde abgelehnt. Gegen das Urteil, sieben Monate bedingte Haft, legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien wandelte daraufhin in einer Verhandlung, die guten Gewissens als Justizgroteske bezeichnet werden kann, die Strafe in eine unbedingte Haftstrafe um. Diese Strafe kann nur als Sanktion aufgrund zu vieler und zu lästiger Protestaktionen Rosenauers gewertet werden und ist genau deshalb rechtsstaatlich in höchstem Maße bedenklich. Sein Bemühen um Tier- und Umweltschutz wurde nicht einmal als achtenswerter Beweggrund anerkannt, obwohl sich die Republik Österreich in der Verfassung ausdrücklich dazu bekennt.
Peter Rosenauer und seine Unterstützer/innen fordern als Gegenmaßnahmen zu den demokratie- und bürgerfeindlichen Machenschaften von Justiz und Polizei daher:
– eine parlamentarische Prüfung der Causa;
– Gesetzesänderungen zur Verhinderung derartiger Fälle von Justizwillkür;
– die Verfolgung der Straftaten gegen Peter Rosenauer, insbesondere der Körperverletzung vom Dezember 2013, unter deren Folgen Rosenauer noch immer leidet.
(Siehe dazu auch die 10 Punkte-Petition an JM Brandstetter http://www.resistanceforpeace.
*Weitere Informationen:
siehe Pressemitteilung vom 2.1.2014 auf http://www.resistanceforpeace.
und bei
Elvira Pöschko, Obfrau der Antiatom Szene
Tel. 0043-650-666 0065 /http://www.antiatomszene.info