VIRUS zu S1: Asfinag soll Bundesverwaltungsgericht nicht vorgreifen
Mangelnde Projektqualität bei Lobauautobahn ist amtlich
Wien (OTS) – Kritik am in der Öffentlichkeit erhobenen Absolutheitsanspruch der Asfinag übt die Umweltorganisation VIRUS. Sprecher Wolfgang Rehm: „Es steht der Asfinag frei, ihr Projekt in den rosigsten Farben darzustellen, über die Umweltverträglichkeit der S1-Lobauautobahn wird aber beim Bundesverwaltungsgericht und dann nicht quasi unter Freunden wie beim bmvit entschieden werden“.
Etwas mehr Zurückhaltung empfiehlt VIRUS auch angesichts des Befundes dieser „hauseigenen“ Behörde. Diese habe nämlich im Bescheid im Originalwortlaut festgestellt, „dass die von der Projektwerberin eingereichten Unterlagen mangelhaft und in weiten Bereichen wenig aussagekräftig waren“. Dies stehe den Behauptungen einer gewissenhaften Planung durch Top-Experten der Autobahngesellschaft ebenso entgegen wie den Erwartungen angesichts der Tatsache, dass es sich ja nicht um das erste eingereichte Asfinag Projekt handle. „Wir sind der begründeten Ansicht, dass dieser vernichtende Befund des bmvit nach wie vor zutreffend ist, unsere Vorbringen wurden in der ersten Instanz eben nicht ausreichend behandelt bzw. sind sie sogar unerledigt liegen geblieben,“ so Rehm. Nur durch Nichtrealisierung des Milliardenprojekts sei gewährleistet, dass die Asfinag weiterhin dreistellige Millionendividenden ins Staatsbudget einzahlen und den Schuldenberg reduzieren kann, damit das Damoklesschwert der Staatshaftung für aktuell rund 12 Milliarden Euro so rasch wie möglich beseitigt wird.
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Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at